Touristische Übernachtungen und Freizeitgestaltung (seit 31. Mai 2021)
Übernachten
Unterkünfte (Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe) in Schleswig-Holstein dürfen unter Auflagen auch wieder für touristische Übernachtungen öffnen. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen (maximal 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
Gastronomie
In der Außengastronomie sind maximal 10 Personen aus 10 Haushalten an einem Tisch erlaubt und maximal 5 Personen aus 2 Haushalten dürfen mit dem Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen Corona-Test (Schnelltest maximal 24 Stunden oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt) auch in Innenräumen der Gastronomiebetriebe bedient werden.
Da von den Gastronomiebetrieben ein Hygienekonzept und Schutzmaßnahmen eingerichtet werden müssen, werden nicht alle Betriebe öffnen. Ein Anruf und eine Reservierung vorab sind daher empfehlenswert.
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Museen, Gärten und Tierparks sind unter Auflagen bereits offen.
Theater- und Kinovorstellungen sind unter Auflagen möglich.
Registrierung vor Ort
Wie bereits im vergangenen Jahr müssen in gastronomischen Betrieben und im Einzelhandel, wenn im Kreis die Click & Meet-Regelung aktiv ist, die Kontaktdaten angegeben werden. Die Gesundheitsämter arbeiten u. a. mit der Luca-App zusammen. Bereits in vielen Betrieben müssen die Kontaktdaten nicht mehr auf einem Handzettel eingetragen werden, sondern es kann u. a. die Luca-App genutzt werden. Diese Möglichkeit wird voraussichtlich auch bei zukünftig öffnenden Bereichen wie z. B. Freizeiteinrichtungen etabliert. In der App werden einmalig die Kontaktdaten angeben. Beim Besuch eines Betriebes erfolgt die Registrierung mittels QR-Code, entweder mit der Handykamera oder über das Lesegerät des Betriebes. Im Falle einer Infektion können die Daten des betreffenden Zeitraums von der App an das Gesundheitsamt übermittelt und die Betroffenen kontaktiert werden. Die luca-App kann in den App-Stores von Apple und Android heruntergeladen werden.
Notbremse
Ab einem Inzidenzwert von über hundert wird im betroffenen Kreis die Notbremse angezogen und die oben genannten Öffnungen werden zurückgezogen.
Hilfreiche Links:
Aktuelle Inzidenzwerte der Städte und Kreise: LINK
Übersicht aller Schnell-Teststationen: LINK
Die aktuelle Landesverordnung: LINK
Aktuelle Meldungen zu Corona des Landes Schleswig-Holstein: LINK